Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Umsetzungsleistungen der PES Solutions GmbH unter der Marke SalesLevelZ. Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der PES Solutions GmbH, Ballindamm 38, 20095 Hamburg, handelnd unter der Marke SalesLevelZ („SalesLevelZ“), und ihren Kunden über Beratungs-, Trainings-, Sparring- und Umsetzungsleistungen, über Workshops und individuelle Begleitung sowie über damit zusammenhängende Leistungen.
(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringen.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen.
(5) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot oder im Einzelvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Erstgespräch und Vertragsschluss
(1) Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich; für die Buchung gelten diese AGB. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung, ob und in welcher Form eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Einschätzungen und Hinweise im Erstgespräch sind unverbindlich und stellen keine Beratungsleistung dar; eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen, soweit kein Fall des § 14 Abs. 1 vorliegt.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot annimmt, etwa durch Unterzeichnung, per E-Mail oder mündlich, auch telefonisch oder per Videokonferenz, oder wenn wir mit der Leistungserbringung beginnen. Mündlich geschlossene Verträge bestätigen wir in Textform; der Inhalt unserer Bestätigung ist maßgeblich, wenn der Kunde ihr nicht unverzüglich widerspricht. Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.
(3) Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. dem Einzelvertrag. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform und werden gesondert vergütet.
§ 3 Leistungen und Leistungserbringung
(1) Wir erbringen unsere Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach dem Stand unserer Erfahrung. Über Methoden, Arbeitsweise, Zeitpunkt und Ort der Leistungserbringung entscheiden wir nach eigenem Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Leistungen können vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz erbracht werden.
(2) Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen. Einen Anspruch auf Leistungserbringung durch eine bestimmte Person hat der Kunde nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Wir sind gegenüber dem Kunden nicht weisungsgebunden. Unsere Mitarbeiter werden nicht in die Arbeitsorganisation des Kunden eingegliedert.
(4) Rechts-, Steuer- und Finanzberatung sind nicht Gegenstand unserer Leistungen. Soweit solche Fragen berührt werden, empfehlen wir die Hinzuziehung entsprechend zugelassener Berater.
(5) Soweit wir im Auftrag des Kunden Kontakt zu Dritten aufnehmen, etwa zu potenziellen Kunden des Kunden, handeln wir nach den Vorgaben und im Namen des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die hierfür von ihm bereitgestellten Daten, Kontaktlisten und Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Wettbewerbsrecht, und stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(6) Gegenstand des Vertrags ist die Beratung des Kunden und die gemeinsame Umsetzung in seinem Unternehmen, nicht die Durchführung eines Lehrgangs. Soweit dabei Kenntnisse vermittelt werden, geschieht dies als unselbstständiger Bestandteil der Beratungs- und Umsetzungsleistung. Den Lernerfolg einzelner Personen überwachen wir nicht: Wir führen keine Lernerfolgskontrollen, Prüfungen, Tests oder Bewertungen des Lernfortschritts durch, korrigieren keine Einsendeaufgaben und stellen keine Zeugnisse oder Zertifikate aus. Unsere Leistungen erbringen wir überwiegend in persönlicher Anwesenheit oder in zeitgleicher, unmittelbarer Interaktion; ein überwiegend asynchroner Selbstlernanteil ist nicht Vertragsgegenstand. Diese Merkmale sind Geschäftsgrundlage des Vertrags.
§ 4 Kein geschuldeter Erfolg
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erbringen wir Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
(2) Angaben zu Zielen, Umsatzsteigerungen, Abschlussquoten oder sonstigen Kennzahlen, etwa in Angeboten, Präsentationen oder Gesprächen, beschreiben angestrebte Ergebnisse und stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar. Der wirtschaftliche Erfolg hängt maßgeblich von Faktoren ab, die wir nicht beeinflussen können, insbesondere von der Umsetzung durch den Kunden, seinem Angebot, seinen Mitarbeitern und der Marktentwicklung.
(3) Die Umsetzung unserer Empfehlungen und die daraus folgenden unternehmerischen Entscheidungen liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt uns bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung, benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und sorgt dafür, dass beteiligte Mitarbeiter zu den vereinbarten Terminen verfügbar sind.
(2) Wir dürfen die vom Kunden gelieferten Informationen als richtig und vollständig zugrunde legen und sind zu einer eigenen Prüfung nicht verpflichtet. Der Kunde gewährleistet, dass die uns überlassenen Materialien, etwa Texte, Bilder, Logos und Daten, frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Rechte verfügt, und stellt uns von Ansprüchen Dritter aus deren Nutzung frei.
(3) Vereinbarte Leistungsfristen beginnen erst, wenn eine fällige Anzahlung bei uns eingegangen ist und der Kunde die für den Start erforderlichen Informationen und Mitwirkungshandlungen vollständig erbracht hat.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Unser Vergütungsanspruch bleibt bestehen (§ 615 BGB). Hierdurch entstehenden Mehraufwand können wir gesondert nach unseren jeweils gültigen Sätzen berechnen.
§ 6 Termine, Verschiebung und Absage
(1) Vereinbarte Termine, insbesondere Workshops, Trainings, Sparring-Sessions und Vor-Ort-Tage, sind verbindlich.
(2) Sagt der Kunde einen vergüteten Termin ab oder verschiebt ihn, gilt Folgendes: Bei einer Absage bis 7 Kalendertage vor dem Termin entstehen keine Kosten. Bei einer Absage zwischen 7 Kalendertagen und 48 Stunden vor dem Termin berechnen wir 50 Prozent, bei einer späteren Absage oder Nichterscheinen 100 Prozent der auf den Termin entfallenden Vergütung. Bereits entstandene, nicht stornierbare Reisekosten trägt der Kunde in jedem Fall.
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir bleiben berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen.
(4) Bei Leistungen mit monatlichem Kontingent (z. B. vereinbarte Stunden oder Termine) können nicht genutzte Leistungen einmalig in den Folgemonat übertragen werden. Danach verfallen sie ohne Erstattung, sofern sie nicht aus von uns zu vertretenden Gründen entfallen sind.
(5) Können wir einen Termin wegen Krankheit, höherer Gewalt oder aus sonstigen nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen, wird er zeitnah nachgeholt. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.
§ 7 Vergütung, Auslagen und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. dem Einzelvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt: Pauschale Projektvergütungen sind zu 50 Prozent bei Vertragsschluss und zu 50 Prozent bei Projektbeginn fällig. Monatliche Vergütungen sind jeweils im Voraus zum ersten Werktag des Monats fällig. Nach Aufwand abgerechnete Leistungen werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Ist im Angebot eine Ratenzahlung vereinbart, gelten ausschließlich die dort genannten Fälligkeiten.
(3) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln und fällige Beträge über Zahlungsdienstleister einzuziehen. Ist Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart, gilt das erteilte Mandat bis auf Widerruf auch für künftige Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung. Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde; den offenen Betrag hat er binnen drei Werktagen zu überweisen.
(4) Reisekosten, Übernachtungen und sonstige Auslagen, etwa für Räume, Material oder Software, sind nicht in der Vergütung enthalten und werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Reisezeiten gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, zu 50 Prozent als Arbeitszeit.
(5) Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten sind wir berechtigt, die Vergütung einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft angemessen anzupassen, höchstens jedoch um 5 Prozent. Die Anpassung kündigen wir mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Zahlungsverzug
(1) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Verzugspauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(2) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart und gerät der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, wird die gesamte noch offene Vergütung sofort fällig.
(4) Befindet sich der Kunde länger als 30 Tage in Zahlungsverzug, sind wir zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt. Unser Anspruch auf die bis dahin verdiente Vergütung sowie auf Schadensersatz bleibt unberührt.
§ 9 Erfolgsabhängige Vergütung
(1) Ist eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart, etwa eine Provision oder ein Bonus, richten sich Bemessungsgrundlage und Fälligkeit nach dem Einzelvertrag. Soweit dort nichts anderes geregelt ist, entsteht der Anspruch mit dem verbindlichen Abschluss des jeweiligen Geschäfts durch den Kunden. Auf den späteren Zahlungseingang beim Kunden kommt es nicht an; fällt ein Geschäft aus Gründen weg, die der Kunde nicht zu vertreten hat, entfällt auch der Anspruch.
(2) Der Anspruch entsteht auch für Geschäfte, die der Kunde innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsende mit Kontakten abschließt, die wir während der Vertragslaufzeit nachweislich angesprochen oder vorbereitet und dem Kunden in Textform mitgeteilt haben.
(3) Der Kunde teilt uns abrechnungsrelevante Geschäfte unaufgefordert monatlich in Textform mit und gewährt uns auf Verlangen Einsicht in die hierfür maßgeblichen Unterlagen, etwa Auftragsbestätigungen und Rechnungen. Kommt der Kunde dem nicht nach, sind wir berechtigt, die Vergütung auf Grundlage einer angemessenen Schätzung abzurechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Betrags vorbehalten.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Ist eine feste Laufzeit vereinbart, ist die ordentliche Kündigung während dieser Laufzeit ausgeschlossen.
(2) Ist im Angebot vereinbart, dass die Zusammenarbeit mit Ablauf der Laufzeit endet, findet keine Verlängerung statt. Ist nichts anderes vereinbart, verlängern sich Verträge mit fester Laufzeit jeweils um die ursprüngliche Laufzeit, höchstens jedoch um drei Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Ist für laufende Leistungen keine Laufzeit vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von drei Monaten; danach kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Endet der Vertrag vorzeitig aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, behalten wir den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bis zum Ende der regulären Laufzeit, abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Alle Rechte an den von uns erstellten oder eingesetzten Unterlagen, Konzepten, Präsentationen, Leitfäden, Vorlagen, Trainingsinhalten, Methoden und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei uns.
(2) Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke. Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung über. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
(3) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung zur Weitergabe oder Nutzung für Dritte, etwa für verbundene Unternehmen, Kunden des Kunden oder im Rahmen eigener Beratungs- oder Trainingsangebote, bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.
(4) Aufzeichnungen von Trainings, Workshops, Sparring-Sessions und sonstigen Terminen durch den Kunden sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig.
(5) Allgemeines Wissen, Erfahrungen und Methoden, die wir bei der Zusammenarbeit gewinnen, dürfen wir weiterhin uneingeschränkt nutzen, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
(6) Die überlassenen Unterlagen und Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für die eigenen internen Zwecke des Kunden bestimmt. Vervielfältigungen sind nur in dem hierfür erforderlichen Umfang zulässig. Bei einem Verstoß gegen die Absätze 2 bis 4 können wir das Nutzungsrecht widerrufen sowie Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke ist zudem nach § 106 UrhG strafbar. Wir behalten uns vor, Strafantrag zu stellen.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden. Dies gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre.
(2) Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die sie rechtmäßig von Dritten erhalten hat.
(3) Die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer und Berater ist zulässig, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 13 Referenznennung
Wir dürfen den Kunden mit Firmenname und Logo als Referenz auf unserer Website, in Präsentationen und in sonstigen Unterlagen aufführen. Inhalte der Zusammenarbeit und vertrauliche Informationen geben wir dabei nicht preis. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
§ 14 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Schäden, die aus unternehmerischen Entscheidungen des Kunden oder aus der Umsetzung unserer Empfehlungen durch den Kunden entstehen.
(4) Für Entscheidungen und Maßnahmen von Drittanbietern, etwa die Sperrung, Einschränkung oder Löschung von Profilen, Anzeigen oder Kampagnen durch Plattformen wie LinkedIn oder Google, sowie für Änderungen ihrer Richtlinien und Algorithmen haften wir nicht.
(5) Für den Verlust von Daten haften wir nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Verjährung
Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 14 Abs. 1; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 16 Datenschutz
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
(2) Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien auf Verlangen einer Partei einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich und stellt uns von Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die auf einem Verstoß des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften beruhen, es sei denn, wir haben den Verstoß zu vertreten.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.
(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(3) Bei höherer Gewalt und sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen, etwa Krankheit, behördlichen Maßnahmen, Streiks oder Ausfällen von Kommunikationsdiensten, sind wir für deren Dauer und eine angemessene Anlaufzeit von der Leistungspflicht befreit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, können beide Parteien den betroffenen Teil des Vertrags kündigen.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(5) Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist Hamburg. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Hamburg. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026